Anleitung zum Wechsel der Krankenkasse
In 4 Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse:
(1) Bevor Sie die Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse genießen können, müssen Sie zunächst die bisherige Krankenkasse kündigen. Dies ist problemlos möglich, denn Ihre neue Krankenkasse nimmt Sie in jedem Falle auf – dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, wenn Sie bislang gesetzlich krankenversichert waren.
Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie am Ende dieser Seite. Füllen Sie dieses bitte aus – geht auch am Bildschirm – und unterschreiben es. Dann das Kündigungsschreiben in einen frankierten Umschlag stecken und per Post an Ihre jetzige Krankenkasse senden.
(2) Bitte warten Sie auf die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse. In der Zwischenzeit füllen Sie bitte den Original-Mitgliedsantrag Ihrer neuen Krankenkasse aus und unterschreiben ihn. Der Mitgliedsantrag ist im GKV-Beitragsrechner (siehe unten) enthalten – einfach auf den Button “Antrag” klicken.
(3) Sobald die Kündigungsbestätigung eingetroffen ist, schicken Sie diese bitte zusammen mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag zur Weiterleitung an die Krankenkasse an:
VersicherungsWiki e.K.
zu Hd. Marcus Dippold
Schützenstr. 31
72574 Bad Urach
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen reichen wir diese über unseren Partner (Kassensuche GmbH) bei der Krankenkasse ein.
(4) In der Regel erhalten Sie bis zwei Wochen vor dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft von Ihrer neuen Krankenkasse eine Eingangsbestätigung mit weiteren Infos oder bereits die Mitgliedschaftsbestätigung.
Hinweis
Privat Krankenversicherte sollten vor einer Kündigung der GKV vorab mit der Krankenkasse klären, ob ein Wechsel in die PKV möglich ist – Stichwort: Bindungsfrist 12 Monate ab 2021
Sie wollen die Krankenkasse kündigen?
Die Mitgliedschaft in der GKV / Krankenkasse kann durch 2 Kündigungsarten beendet werden:
- Reguläre Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten: zum letzten Tag des übernächsten Monats
- Außerordentliche Kündigung, wenn erstmals ein Zusatzbeitrag erhoben oder ein bestehender Zusatzbeitrag erhöht wird
- Die Kündigungsfrist zum übernächsten Kalendermonat gilt auch bei einer außerordentlichen Kündigung!
Die reguläre Kündigung und damit der Wechsel einer Krankenkasse ist allerdings erst nach einer Mitgliedschaft von 12 Monaten möglich, d.h. nach Erfüllung der sog. Bindungsfrist. Allerdings kann sich diese Bindungsfrist auf 3 Jahre verlängern, wenn mit der Krankenkasse ein sog. Wahltarif vereinbart wurde.
Kündigung im Monat | Kündigungstermin |
Januar | zum 31.03. |
Februar | zum 30.04. |
März | zum 31.05. |
April | zum 30.06. |
Mai | zum 31.07. |
Juni | zum 31.08. |
Juli | zum 30.09. |
August | zum 31.10. |
September | zum 30.11. |
Oktober | zum 31.12. |
November | zum 31.01. |
Dezember | zum 28.02. Schaltjahr: 29.02. |
ADRESSE
Schützenstr. 31
72574 Bad Urach
KONTAKT
Marcus Dippold
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