Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2002 – 2023

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer bzw. Angestellter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist.

 

In 2023 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze: 5.550 EUR brutto / Monat bzw. 66.600 EUR brutto / Jahr.

 

Wichtig: Dabei ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von der sog. Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zu unterscheiden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag des Bruttolohns, von dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bzw. zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Bis 2002 waren die Werte der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung identisch.

 

Die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Jahr JAEG   Besondere JAEG  
  Monatlich Jährlich Monatlich Jährlich
         
2023 5.550,00 Euro 66.600 Euro 4.987,50 Euro 59.850 Euro
2022 5.362,50 Euro 64.350 Euro 4.837,50 Euro 58.050 Euro
2021 5.362,50 Euro 64.350 Euro 4.837,50 Euro 58.050 Euro
2020 5.212,50 Euro 62.550 Euro 4.687,50 Euro 56.250 Euro
2019 5.062,50 Euro 60.750 Euro 4.537,50 Euro 54.450 Euro
2018 4.950,00 Euro 59.400 Euro 4.425,00 Euro 53.100 Euro
2017 4.800,00 Euro 57.600 Euro 4.350,00 Euro 52.200 Euro
2016 4.687,50 Euro 56.250 Euro 4.237,50 Euro 50.850 Euro
2015 4.575,00 Euro 54.900 Euro 4.125,00 Euro 49.500 Euro
2014 4.462,50 Euro 53.550 Euro 4.050,00 Euro 48.600 Euro
2013 4.350,00 Euro 52.200 Euro 3.937,50 Euro 47.250 Euro
2012 4.237,50 Euro 50.850 Euro 3.825,00 Euro 45.900 Euro
2011 4.125,00 Euro 49.500 Euro 3.712,50 Euro 44.550 Euro
2010 4.162,50 Euro 49.950 Euro 3.750,00 Euro 45.000 Euro
2009 4.050,00 Euro 48.600 Euro 3.675,00 Euro 44.100 Euro
2008 4.012,50 Euro 48.150 Euro 3.600,00 Euro 43.200 Euro
2007 3.975,00 Euro 47.700 Euro 3.562,50 Euro 42.750 Euro
2006 3.937,50 Euro 47.250 Euro 3.562,50 Euro 42.750 Euro
2005 3.900,00 Euro 46.800 Euro 3.525,00 Euro 42.300 Euro
2004 3.862,50 Euro 46.350 Euro 3.487,50 Euro 41.850 Euro
2003 3.825,00 Euro 45.900 Euro 3.450,00 Euro 41.400 Euro
2002 3.375,00 Euro 40.500 Euro    
         

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze | Versicherungspflichtgrenze

Mit der Gesundheitsreform 2010 und der Abschaffung der 3-Jahres-Frist wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wieder vereinfacht. Mit dem Beschluss des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) genügt nun wieder das einmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

 

Versicherungsfreiheit und Statuswechsel

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nur, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze auch übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. (§ 6 Abs. 4 SGB V).

 

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Für Personen, die am 31. Dezember 2002 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren und wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bereits versicherungsfrei waren, gilt die  besondere Versicherungspflichtgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V. Diese Grenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

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Quellen: 

(1) Wikipedia: Versicherungspflichtgrenze, Stand: 13. Oktober 2012. Abgerufen am 21.11.2012
(2) PKV-Verband: Das ändert sich 2011 für die PKV. Kein Datum. Abgerufen am 30.03.2011.
(3) Bundesministerium der Justiz: § 6 SGB V, § 8 SGB V§ 190 SGV V, §193 VVG

 

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