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Leistungsunterschiede der GKV und PKV (1)
Nachfolgend ein Vergleich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV):
Leistungen | Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) |
Ambulante Leistungen | Ambulante Leistungen | Ambulante Leistungen |
Wahl des Arztes | Ärzte nur mit Kassenzulassung | Freie Wahl des Arztes |
Spezialist und Facharzt nur mit Überweisung | Jeder Spezialist und Facharzt | |
Wechsel des Arztes | Nur eingeschränkt möglich | Jederzeit möglich |
Praxisgebühr | Keine Praxisgebühr seit dem 01.01.2013 (zuvor: 10 Euro pro Quartal) | Keine Praxisgebühr |
Heilpraktiker | Keine Erstattung | Erstattung (Tarifabhängig) |
Psychotherapie | Nur mit Zuzahlungen | Keine Zuzahlungen (Tarifabhängig) |
Arzneimittel | Medikamente | Arzneimittel unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit (Stichwort: Generika) | Jedes anerkannte Medikament, das der Arzt verordnet |
Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Grippe-, Hustenmittel etc.) | Auch homöopathische Arzneimittel (Tarifabhängig) | |
Zuzahlungen von 10 Prozent, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je verordnetem Medikament | Zuzahlungen in Abhängigkeit des gewählten Tarifs | |
Brillen | Kontaktlinsen | Keine Erstattung, nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs |
Heilmittel (Massagen, Fango etc.) | Zuzahlungen von 10 Prozent für jedes Mittel zzgl. 10 Euro je Verordnung | Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs |
Hilfsmittel (Hörgeräte, Krankenfahrstühle) | Zuzahlungen von 10 Prozent, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Hilfsmittel | Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs |
Stationäre Leistungen | Stationäre Leistungen | Stationäre Leistungen |
Wahl des Krankenhauses (KH) | Das örtliche Krankenhaus (das Ihrem Wohnort nächst gelegene KH, sog. Einweisungsklausel) | Freie Wahl des Krankenhauses |
Wahl des behandelnden Arztes (KH) | Behandlung durch den diensthabenden Arzt | Freie Wahl des Arztes oder Spezialisten |
Leistungen | Allg. Krankenhausleistungen | Chefarzt-Behandlung (Tarifabhängig) |
Zimmerwahl | Mehrbett-Zimmer | 1- oder 2-Bettzimmer (Tarifabhängig) |
Zuzahlungen | Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr | Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs |
Zahnärztliche Leistungen | Zahnärztliche Leistungen | Zahnärztliche Leistungen |
Wahl des Zahnarztes | Nur Zahnärzte mit Kassenzulassung | Freie Wahl des Zahnarztes |
Höhe der Versorgung | Der Versicherte erhält für Zahnersatz nur Pauschalen in Form sog. befundbezogener Festzuschüsse. Diese orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Der Versicherte erhält als Festzuschuss 50 % der festgelegten Regelversorgung (bei nachgewiesener 5-jähriger Vorsorge erhöht sich der Zuschuss auf 60 % und bei 10-jähriger Vorsorge erhält er 65 % der Regelversorgung). Bei einer hochwertigen Versorgung (Implantate) beteiligt sich die GKV gar nicht oder nur mit dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung. Vereinfacht gilt: Je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto größer sind die zusätzlichen Eigenbeteiligungen. |
Sämtliche zahnärztlichen Leistungen wie Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden tarifabhängig erstattet. Auch eine höherwertige Versorgung (Implantate) wird übernommen. |
Arbeitsunfähigkeit | Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld | Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld |
Selbständige | Selbstständige haben seit dem 01.01.2009 keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld. Sie können ihr Einkommen durch die Wahl des allg. Beitragssatzes (15,5 %) in der GKV absichern oder durch eine zusätzliche private Zusatzversicherung. | Selbstständige können ihr Einkommen durch die Wahl eines geeigenten Krankentagegeld-Tarifs absichern |
Dauer des Krankengeldes | Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für diesselbe Krankheit (Stichwort: Aussteuerung) | Krankengeld in Höhe des abgesicherten Tagessatzes, max. in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens ohne Begrenzung auf die 78 Wochen-Regelung, längstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit |
Maximale Höhe |
90 % vom Netto, max. 70 % aus Beitragsbemessungsgrenze (4.125,00 Euro) abzgl. des Beitrags für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung |
Krankengeld in Höhe des abgesicherten Tagessatzes, max. in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens |
Auslandsversicherung | Auslandsversicherung | Auslandsversicherung |
Umfang | Der Versicherungsschutz der GKV gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen; teilweise mit hohen Eigenbeteiligungen, da die Regelungen des Behandlungslandes angewendet werden. Die Erstattung von Rücktransportkosten ist in jedem Fall ausgeschlossen. |
Der Auslandsschutz ist tarifabhängig. |