Fragen und Antworten zum E-Health-Gesetz (FAQ)

 

Die Digitalisierung hat bereits zahlreiche Lebensbereiche grundlegend und nachhaltig verändert. Doch gerade im Bereich des Gesundheitswesens werden die Möglichkeiten, die die Digitalisierung zum Wohle der Menschen bieten könnte, bisher zu wenig genutzt. Die Versicherten erwarten zu Recht, dass auch bei ihrer medizinischen Versorgung notwendige Daten immer dann zur Verfügung stehen, wenn sie für ihre Behandlung benötigt werden. Und dies unter Nutzung aller technischen Möglichkeiten, die für die Datensicherheit und den Datenschutz zur Verfügung stehen. Deshalb haben wir mit dem E-Health-Gesetz einen Fahrplan für die schnellere Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen vorgelegt. Denn gerade der Ausbau der digitalen Vernetzung bietet die Grundlage, um zielgerichtet Bereiche im digitalen Gesundheitswesen, wie z.B. die Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte oder der Telemedizin, weiter ausbauen zu können.

Um die Chancen der modernen IT-Technik für eine flächendeckende medizinische Versorgung besser nutzen zu können, ist eine digitale Infrastruktur erforderlich, die Praxen und Krankenhäuser so sicher miteinander verbindet, dass sie in der Folge besser und schneller kommunizieren können. Zudem müssen Versicherte in die Lage versetzt werden, ihren Behandlern wichtige Gesundheitsdaten zeitnah sicher zur Verfügung zu stellen. Daher werden beispielsweise die gesetzlichen Regelungen für den Aufbau und die Nutzung der Telematikinfrastruktur sowie die zügige Funktionserweiterung der elektronischen Gesundheitskarte mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („E-Health-Gesetz“) geregelt.

Mit diesem Gesetz wird erstmals ein klarer Gesamtplan für alle Beteiligten zur Nutzung der Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen vorgelegt, der kurz-, mittel- und langfristig umsetzbare nutzbringende Maßnahmen enthält. Sie alle haben das gemeinsame Ziel, zukünftig das immense Potenzial und die Innovationen der digitalisierten Gesundheitsversorgung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes optimal einzusetzen.

 

Wie sehen die konkreten Ziele des Gesetzes aus?

Das Wohl der Patienten und der bestmögliche Nutzen einer modernisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland stehen im Mittelpunkt des E-Health-Gesetzes. Um die immer weiter wachsenden Möglichkeiten einer digitalisierten Gesundheitsversorgung kontinuierlich ausbauen zu können, hat das Gesetz folgende konkrete Ziele festgeschrieben:

  • die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Notfalldaten, Medikationsplan, elektronische Arzt- und Entlassbriefe) zu unterstützen,
  • die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer z. B. in der Pflege, zu öffnen,
  • die Entscheidungsstrukturen der Gesellschaft für Telematik (gematik) zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erweitern,
  • die Interoperabilität der informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu verbessern und
  • telemedizinische Leistungen weiter zu fördern.

 

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Was bringt das Gesetz für die Versicherten?

In unserem Land werden die Chancen des digitalen Zeitalters im Gesundheitsbereich verhältnismäßig wenig genutzt. Dabei ist das Potenzial, das eine digitalisierte Gesundheitsversorgung zukünftig bieten kann, riesig und bietet viel Raum für Optimierungen, zum Beispiel im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit, denn derzeit sterben in Deutschland immer noch mehr Menschen durch unerwünschte Arzneimittelereignisse als im Straßenverkehr.

  • Aus diesem Grund regelt das E-Health-Gesetz, dass Patienten zukünftig einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen. Dieser Medikationsplan, der dem Patienten ausgehändigt wird, gibt den behandelnden Ärzten die Möglichkeit, auf einen Blick festzustellen, welche Medikamente der Patient aktuell einnimmt. Das ist besonders wichtig bei Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, z. B. ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden, und verbessert die Arzneimitteltherapiesicherheit entscheidend. Mittelfristig soll der Medikationsplan dann über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Doch die Versicherten können noch von einer Reihe von weiteren Maßnahmen, die mit dem E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht werden, profitieren:
  • Damit Versicherte schneller die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Wunsch ihre notfallrelevanten medizinischen Daten (Notfalldaten) auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, werden der Selbstverwaltung mit dem E-Health-Gesetz Fristen für eine beschleunigte Umsetzung der Notfalldaten gesetzt. Die Bereitstellung von wichtigen medizinischen Daten kann für den Versicherten im Notfall lebensrettend sein. Denn gerade nach einem Unfall oder bei einem internistischen Notfall gilt es, keine unnötige Zeit bei der notwendigen medizinischen Behandlung zu verlieren. Der Arzt kann dann die wichtigen Notfalldaten direkt auf der Karte abrufen. Um hierbei sicherzustellen, dass diese für die Notfallbehandlung des Versicherten hinterlegten Daten der Gesundheitskarte dem behandelnden Arzt auch in Notfallsituationen zur Verfügung stehen, in denen der Versicherte nicht mehr mitwirkungsfähig ist (z. B. im Falle einer Bewusstlosigkeit), ist für einen Zugriff auf Notfalldaten keine PIN- Eingabe des Versicherten erforderlich. Voraussetzung für einen Zugriff auf Notfalldaten ist allerdings, dass der zugriffsberechtigte Leistungserbringer, z.B. der Arzt oder Rettungssanitäter, über einen entsprechenden elektronischen Heilberufsausweis verfügt. Darüber hinaus wird mit dem E-Health-Gesetz für Versicherte die Möglichkeit geschaffen, ihre Notfalldaten künftig auch zur Unterstützung ihrer persönlichen Behandlung im Rahmen der Regelversorgung bereitzustellen.
  • Des Weiteren werden die Voraussetzungen zur Nutzung eines eigenen Patientenfachs erleichtert, in dem z. B. Daten über durchgeführte Impfungen oder ein elektronischer Mutterpass abgelegt werden können.
  • Aber auch der weitere Ausbau von telemedizinischen Anwendungen kann zukünftig einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass gerade für die Menschen in ländlichen Regionen auch zukünftig ein qualitativ hochwertiger Zugang zu medizinischer Expertise möglich ist. So können z. B. gerade telemedizinische Anwendungen, wie im Bereich der Telekonsultationen, die Diagnose und Therapie durch den behandelnden Arzt unterstützen, ohne dass die Patienten umständliche und lange Wege in Kauf nehmen müssen.

 

Insgesamt profitieren die Versicherten von der Vernetzung und vom besseren Informationsaustausch der Behandler untereinander. Denn neben der Qualifikation des Arztes ist für die Qualität der Behandlung auch entscheidend, dass der Arzt über alle relevanten Informationen verfügt.

Zwar benötigt jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Allerdings hat jeder Versicherte die Wahl, ob er die medizinischen Anwendungen und Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen möchte. Wer dies nicht möchte, wird auch in Zukunft so gut wie bisher behandelt werden.

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Wozu wird die Telematikinfrastruktur (Datenautobahn) benötigt?

Die Datenautobahn im Gesundheitswesen, die Telematikinfrastruktur, ist die Grundlage für die Vernetzung aller Akteure. Der Aufbau von Infrastrukturen erfordert immer Vorinvestitionen. Insoweit unterscheidet sich der Aufbau der Telematikinfrastruktur nicht vom Bau einer Straße oder einer Brücke. Auch war von Anfang an klar, dass so ein komplexes Projekt mit so vielen Beteiligten – es gibt in Deutschland allein mehr als 70 Millionen gesetzlich Versicherte – nur schrittweise umgesetzt werden kann. Nach der Ausstattung der Ärzte und Zahnärzte mit Kartenlesegeräten und der nahezu vollständigen Versorgung der Versicherten mit elektronischen Gesundheitskarten, geht es jetzt darum, dass schnell nutzbringende Anwendungen eingeführt werden. Dies wird die Bundesregierung mit den geplanten Maßnahmen des E-Health-Gesetzes, das auf klare Vorgaben und Fristen, aber auch ein ausgewogenes Verhältnis von Anreizen und Sanktionen setzt, unterstützen.

 

Wie wird der Datenschutz bei der Gesundheitskarte sichergestellt?

Der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten steht an erster Stelle. Die medizinischen Daten sind nicht einfach auslesbar, da sie verschlüsselt gespeichert werden. Nur mit der Gesundheitskarte, auf der der individuelle Schlüssel des Versicherten gespeichert ist, hat der Patient es selber in der Hand, die Daten wieder lesbar zu machen. Der Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte darf nur zum Zwecke der medizinischen Versorgung erfolgen. Zugriff hat nur ein enger, gesetzlich festgelegter Personenkreis. Hierzu gehören insbesondere Ärzte und Zahnärzte.

Um auf die medizinischen Daten der Gesundheitskarte zugreifen zu können, gilt das sogenannte Zwei-Schlüssel-Prinzip. Das bedeutet, dass sowohl der elektronische Heilberufsausweis des Arztes als auch die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten notwendig sind. Der Versicherte stimmt dem Zugriff des Arztes zu, indem er seine Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät des Arztes steckt und seine PIN eingibt (Ausnahme Notfall und – wenn der Patient dies wünscht – der Medikationsplan). Da außer dem Patienten selber niemand über den Schlüssel der Gesundheitskarte verfügt und es keinen „Generalschlüssel“ gibt, können unberechtigte Dritte (Versicherungen, Behörden, Unternehmen) nicht auf die sensiblen medizinischen Daten des Versicherten zugreifen. Es ist immer klar, wer auf die Daten der Gesundheitskarte zugegriffen hat, weil die letzten 50 Zugriffe auf der Karte gespeichert werden.

 

Wer entscheidet darüber, welche Gesundheitsdaten gespeichert werden?

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte wird ein Umdenkprozess im Gesundheitswesen eingeleitet. Die Patientinnen und Patienten werden in den Mittelpunkt gerückt und es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie stärker als bisher in das Therapiegeschehen einbezogen werden können. Dadurch wird auch das wachsende Informationsbedürfnis der Menschen erfüllt. Denn niemand hat ein größeres Interesse an seinen Gesundheitsdaten als der Patient selber. Gesetzlich ist geregelt, dass alle medizinischen Anwendungen freiwillig sind. Der Patient hat es mit der Gesundheitskarte selber in der Hand, welche medizinischen Daten gespeichert werden und ob und welche Informationen er an seinen Arzt weitergibt.

 

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Wie können Versicherte auf ihre Daten zugreifen?

Der Patient ist Herr seiner Daten. Alle medizinischen Anwendungen sind für den Patienten ein freiwilliges Angebot, von dem er profitieren kann. Zur Patientenautonomie gehört auch, dass der Patient das Recht hat, die medizinischen Daten seiner Gesundheitskarte einzusehen und sie ggf. auch wieder löschen zu lassen. In den ersten Umsetzungsstufen kann der Patient die Daten seiner Gesundheitskarte direkt beim Arzt einsehen; in weiteren Stufen soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Patienten ihre Daten an Patiententerminals, z. B. in der Arztpraxis, einsehen und verwalten können. 

Mit dem E-Health-Gesetz werden zudem die Voraussetzungen zur Nutzung eines eigenen Patientenfachs erleichtert, in dem z. B. Daten eines Impfpasses oder eines Mutterpasses elektronisch abgelegt werden können.

 

Warum ist Interoperabilität im Gesundheitswesen so wichtig?

Das Ziel ist die Herstellung einer umfassenden Interoperabilität im Gesundheitswesen. Das bedeutet, dass die IT-Systeme auch technisch in der Lage sein müssen, Informationen miteinander austauschen zu können. Dieses Ziel kann nur Schritt für Schritt erreicht werden. Die Organisationen der Selbstverwaltung haben den gesetzlichen Auftrag zur Einführung einer sektorübergreifenden und interoperablen Basisinfrastruktur für das Gesundheitswesen. Sie haben zur Umsetzung dieses Auftrags die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) gegründet. Die Arbeiten der gematik haben auch die Sicherstellung der Interoperabilität der Telematikinfrastruktur zum Ziel. Daher ist es nur konsequent und effizient, dass die gematik jetzt mit Interoperabilitätsaufgaben beauftragt wird. Hierzu gehört als erster Schritt der Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses. In dieses Verzeichnis sollen z. B. Standards der Systeme, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt werden, aufgenommen werden. Hierzu gehören Abrechnungssysteme genauso wie z. B. das Datenmodell des elektronischen Medikationsplans oder des elektronischen Entlassbriefs. Neue Anwendungen können sich dann an den vorhandenen Standards orientieren und müssen keine neuen entwickeln. Mit dieser Regelung werden zukünftig ineffiziente Doppelstrukturen vermieden. Und auch die Industrie kann ihre Expertise durch die gesetzlich festgelegte verpflichtende Einbeziehung ihrer Experten einbringen.

 

Wie kann Telemedizin die medizinische Versorgung verbessern?

Unser Gesundheitssystem steht vor der Herausforderung, dass eine steigende Zahl älterer und chronisch kranker Menschen versorgt werden muss. Die Bundesregierung möchte erreichen, dass alle Menschen in unserem Land den gleichen Zugang zu medizinischer Expertise haben – egal, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Zur Lösung dieser Herausforderungen können Telemedizin und Telematik einen wichtigen Beitrag leisten. Telemedizinische Anwendungen können beispielsweise die Diagnose und Therapie durch den behandelnden Arzt unterstützen, z. B. im Bereich der Telekonsultation, ohne dass die Patienten umständliche Wege in Kauf nehmen müssen. Ziel des E-Health-Gesetzes ist es daher auch, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass mehr Menschen als bisher von den Vorteilen der Telemedizin profitieren können. 
Der Bewertungsausschuss der Selbstverwaltung hat den gesetzlichen Auftrag, zu prüfen, welche Leistungen telemedizinisch erbracht und abgerechnet werden können. Um hier Fortschritte zu erzielen, enthält das E-Health-Gesetz deshalb Regelungen zur Vergütung der sicheren elektronischen Übermittlung von Arztbriefen und zur Vereinbarung einer Vergütung von Telekonsilen bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen. Mit diesen Maßnahmen ist eine weitere Förderung der Digitalisierung von Prozessen, die heute weitgehend papierbasiert erfolgen, verbunden.

 

Welche Kosten fallen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau der Datenautobahn an?

Der Aufbau einer Telematikinfrastruktur wird die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern. Zudem wird der Datenschutz gegenüber der heutigen Situation, in der sensible Gesundheitsdaten häufig noch per Fax oder ungesichert per E-Mail versendet werden, verbessert.

Bisher sind ca. 14 Euro pro Versichertem ausgegeben worden. Die Einführung der ersten Online-Anwendung Versichertenstammdatenmanagement soll im nächsten Jahr beginnen und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Damit werden die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen, wie z.B.die Notfalldaten und auch eine elektronische Patientenakte, geschaffen.

 

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Link zu diesem Thema:

 

 

Downloads:
1) BMG: Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)

 

Quellen:
2) BMG: Bundesregierung beschliesst Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)
3) BMG: Fragen und Antworten zum E-Health-Gesetz (FAQ)
4) BMG: Glossar Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

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