Nachfolgend ein Vergleich der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV):

 

Leistungen Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
     
Ambulante Leistungen Ambulante Behandlung
     
Wahl des Arztes Ärzte nur mit Kassenzulassung Freie Wahl des Arztes
  Spezialist und Facharzt nur mit Überweisung Jeder Spezialist und Facharzt
Wechsel des Arztes Nur eingeschränkt möglich Jederzeit möglich
Praxisgebühr Keine Praxisgebühr seit dem 01.01.2013 (zuvor: 10 Euro pro Quartal) Keine Praxisgebühr
Heilpraktiker Keine Erstattung Erstattung (Tarifabhängig)
Psychotherapie Nur mit Zuzahlungen Keine Zuzahlungen (Tarifabhängig)
Arzneimittel | Medikamente Arzneimittel unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit (Stichwort: Generika) Jedes anerkannte Medikament, das der Arzt verordnet
  Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Grippe-, Hustenmittel etc.) Auch homöopathische Arzneimittel (Tarifabhängig)
  Zuzahlungen von 10 Prozent, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je verordnetem Medikament Zuzahlungen in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
Brillen | Kontaktlinsen Keine Erstattung, nur noch für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
Heilmittel (Massagen, Fango etc.) Zuzahlungen von 10 Prozent für jedes Mittel zzgl. 10 Euro je Verordnung Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
Hilfsmittel (Hörgeräte, Krankenfahrstühle) Zuzahlungen von 10 Prozent, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Hilfsmittel Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
     
Stationäre Leistungen Stationäre Behandlung
     
Wahl des Krankenhauses (KH) Das örtliche Krankenhaus (das Ihrem Wohnort nächst gelegene KH, sog. Einweisungsklausel) Freie Wahl des Krankenhauses
Wahl des behandelnden Arztes (KH) Behandlung durch den diensthabenden Arzt Freie Wahl des Arztes oder Spezialisten
Leistungen Allg. Krankenhausleistungen Chefarzt-Behandlung (Tarifabhängig)
Zimmerwahl Mehrbett-Zimmer 1- oder 2-Bettzimmer (Tarifabhängig)
Zuzahlungen Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr Höhe der Erstattung in Abhängigkeit des gewählten Tarifs
     
Zahnärztliche Leistungen Zahnärztliche Behandlung
     
Wahl des Zahnarztes Nur Zahnärzte mit Kassenzulassung Freie Wahl des Zahnarztes
Höhe der Versorgung Der Versicherte erhält für Zahnersatz nur Pauschalen in Form sog. befundbezogener Festzuschüsse. Diese orientieren sich an den durchschnittlichen Kosten der sog. Regelversorgung. Der Versicherte erhält als Festzuschuss 50 % der festgelegten
Regelversorgung (bei nachgewiesener 5-jähriger Vorsorge erhöht sich der Zuschuss auf 60 % und bei 10-jähriger Vorsorge erhält er 65 % der Regelversorgung).  Bei einer hochwertigen Versorgung (Implantate) beteiligt sich die GKV gar nicht oder nur mit dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung.
Vereinfacht gilt: Je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto größer sind die zusätzlichen Eigenbeteiligungen.
Sämtliche zahnärztlichen Leistungen wie Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden tarifabhängig erstattet. Auch eine höherwertige
Versorgung (Implantate) wird übernommen.
     
Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankengeld
     
Selbständige Selbstständige haben seit dem 01.01.2009 keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld. Sie können ihr Einkommen durch die Wahl des allg. Beitragssatzes (15,5 %) in der GKV absichern oder durch eine zusätzliche private Zusatzversicherung. Selbstständige können ihr Einkommen durch die Wahl eines geeigenten Krankentagegeld-Tarifs absichern
Dauer des Krankengeldes Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für diesselbe Krankheit (Stichwort: Aussteuerung) Krankengeld in Höhe des abgesicherten Tagessatzes, max. in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens ohne Begrenzung auf die 78 Wochen-Regelung, längstens bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
Maximale Höhe

90 % vom Netto, max. 70 % aus Beitragsbemessungsgrenze (4.125,00 Euro) abzgl. des Beitrags für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung
->> max. 96,25 Euro / Tag

Krankengeld in Höhe des abgesicherten Tagessatzes, max. in Höhe des monatlichen Nettoeinkommens
     
Auslandsversicherung Versicherungsschutz im Ausland
     
Umfang Der Versicherungsschutz der GKV gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen; teilweise mit hohen Eigenbeteiligungen, da die Regelungen des Behandlungslandes angewendet
werden. Die Erstattung von Rücktransportkosten ist in jedem Fall
ausgeschlossen.

Der Auslandsschutz ist tarifabhängig.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.