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Beitragsbemessungsgrenze ​1970 – 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung ist der maximale Betrag des Bruttolohns, von dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden. Bis 2002 waren die Werte der Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung identisch.


Ab dem 01.01.2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.175,00 € / Monat bzw. 62.100 € p.a.
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Daraus ergeben sich folgende Werte für den zu zahlenden GKV-Höchstbetrag ab 2024:

  • der max. GKV-Beitrag für Versicherte mit Kindern beträgt 1.019,48 EUR / Monat *
  • der max. GKV-Beitrag für Versicherte ohne Kinder beträgt 1.050,53 Euro / Monat *

* bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,7 Prozent


Wichtig
: Die Beitragsbemessungsgrenzen sind auch für die PKV maßgegend – die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsgeltgrenze) bestimmt, wer sich privat versichern kann während die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung den Höchstzuschuss des Arbeitsgebers zum PKV-Beitrag für Arbeitnehmer festlegt.

 


 

Rechengrößen der Sozialversicherung 2024

 

In der Sozialversicherung gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen – für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung.

Hier die Werte der Beitragsbemessungsgrenzen 2024:

Bild: PKV-Vorteile.de

 

 


 

Wichtig: Von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) zu unterscheiden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer bzw. Angestellter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und damit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf.

 

Sie wollen in die PKV wechseln?
In unserem Video wird die private Krankenversicherung einfach erklärt

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Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

 

JahrBBG (Monat)BBG (Jahr)Durchschnittl. GKV-Beitragssatz (%)
20245.175,00€62.100€14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20234.987,50 €59.850 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20224.837,50 €58.050 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20214.837,50 €58.050 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20204.687,50 €56.250 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20194.537,50 €54.450 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20184.425,00 €53.100 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20174.350,00 €52.200 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20164.237,50 €50.850 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20154.125,00 €49.500 €14,6 % zzgl. mögliche Zusatzbeiträge2)
20144.050,00 €48.600 €15,5 % inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
20133.937,50 €47.250 €15,5 % inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
20123.825,00 €45.900 €15,5 % inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
20113.712,50 €44.550 €15,5 % inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
20103.750,00 €45.000 €14,9 % inkl. 0,9 % Sonderbeitrag
20093.675,00 €44.100 €15,5 % (bis 30.06.) | 14,9 % (ab 01.07.)
20083.600,00 €43.200 €14,0 % zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag
20073.562,50 €42.750 €14,0 % zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag
20063.562,50 €42.750 €13,4 % zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag
20053.525,00 €42.300 €14,3 % (bis 30.06.) | 13,8 % (ab 01.07.)1)
20043.487,50 €41.850 €14,3 %
20033.450,00 €41.400 €14,4 %
20023.375,00 €40.500 €14,0 %
 Werte bis 2001 in DMWerte bis 2001 in DM 
20016.525,0078.30013,6 %
20006.450,0077.40013,6 %
19996.375,0076.50013,5 %
19986.300,0075.60013,6 %
19976.150,0073.80013,5 %
19966.000,0072.00013,5 %
19955.850,0070.20013,2 %
19945.700,0068.40013,2 %
19935.400,0064.80013,4 %
19925.100,0061.20012,7 %
19914.875,0058.50012,2 %
    
19904.725,0056.70012,5 %
19803.150,0037.80011,4 %
19701.200,0014.4008,2 %
   

Legende:

1) ab 2005: Einführung eines Sonderbeitrages in Höhe von 0,9 Prozent
2) Der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent entfällt ab dem 01.01.2015 und wird über mögliche Zusatzbeiträge abgedeckt

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2015 beträgt 0,9 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2016 und 2017 beträgt 1,1 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2018 beträgt 1,0 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2019 beträgt 0,9 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2020 beträgt 1,1 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2022 beträgt 1,3 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2023 beträgt 1,6 Prozent
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024 beträgt 1,7 Prozent

 

Die Auswirkungen der permanenten Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV zeigt Ihnen unsere Seite Der maximale Beitrag für Pflicht- und freiwillig Versicherte der GKV

Diese Personen können sich privat versichern

(1) Arbeitnehmer & Angestellte, deren regelmäßiges Jahreseinkommen erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 (66.600 Euro / Jahr bzw. 5.550 Euro/ Monat) übersteigt, scheiden zum 31.12.2023 aus der Versicherungspflicht aus und werden zum 01.01.2024 versicherungsfrei, wenn sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 (69.300 Euro / Jahr bzw. 5.775 Euro/ Monat) überschreiten. Für Folgejahre gelten die jeweiligen Grenzen.

(2) Arbeitgeberwechsel: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben, sind Sie sofort ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses versicherungsfrei. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.

(3) Berufsanfänger, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind sofort versicherungsfrei.

(4) Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich aber oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind ebenfalls sofort versicherungsfrei.

(5) Beamte und Selbständige können sich jederzeit privat versichern – unabhängig von einem Einkommen über oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – da sie generell von der Versicherungspflicht befreit sind.

(6) Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich aber oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind sofort versicherungsfrei.

Erläuterungen inkl. Beispiele finden Sie auch in der TK-Broschüre Krankenversicherungsfreiheit.

 

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs unter
"Grundlagen der PKV" bzw. "JAEG: Wechsel in PKV ab welchem Einkommen".

 

Wenn Sie über einen Wechsel in die PKV nachdenken, dann beachten Sie bitte folgendes:

  • Leistung hat ihren Preis
  • Premium-Tarife mit hochwertigen Leistungen gibt es nicht für 59 Euro im Monat
  • Informieren Sie sich über den Versicherer, die angebotenen Leistungen und das Kleingedruckte
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine qualifizierte Beratung durch einen ausgewiesenen Experten

 

Sie haben Fragen und /oder benötigen eine Beratung?
Sie erreichen uns unter Tel.: 07125 – 155 861 oder info@pkv-vorteile.de

 

Getreu dem Motto “Leistung statt Lücken” empfehlen wir nur ausgesuchte Gesellschaften, d.h. im Umkehrschluss nicht alle der am Markt aktiven privaten Krankenversicherer werden auch von uns vermittelt.

Profitieren Sie von unserer über 15-jährigen Erfahrung im PKV-Markt.

Die PKV 2024 in €

beträgt das maximal zu berück-sichtigende Gehalt bei der Berechnung des GKV-Beitrags 2024 (Beitragsbe-messungsgrenze 5.175,00 €)

beträgt das notwendige Gehalt für einen Wechsel in die PKV 2024 (Jahresarbeits-entgeltgrenze 5.775,00 €)

ist der maximale zu zahlende Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 1.019,48 €)

ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV 2024 für Versicherte mit / ohne Kinder (KV + Pflege = 525,26 €)

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KONTAKT

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